§ 2 Z 15 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG (Familieneinkommen, Begriff; einschließlich der nicht steuerpflichtigen Bezüge, die freiwillig oder an gesetzlich unterhaltsberechtigte Person geleistet)
§ 20 Abs 1 Wr Wohnbauförderungs- und WohnhaussanierungsG (Wohnungsaufwand, unzumutbare Belastung, Wohnbeihilfe)