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VwGH 1. 10. 1996, 96/11/0252 (WEHRRECHT)

JudikaturWEHRRECHTZfV 1997/1874ZfV 1997, 674

§ 36a WG (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes; Truppenübungen; kurze, bloß mehrtätige Abwesenheit; rücksichtswürdige wirtschaftliche Interessen; Zahnarztpraxis)

VwGH 01.10.1996, 96/11/0252

Auch wenn es zutrifft, dass im September erfahrungsgem eine höhere Zahl von Patienten die Zahnarzt-Praxis aufsucht als in den Monaten Juli und August, ist nicht einzusehen, warum eine Abwesenheit des Bf während weniger Tage der Truppenübung zu einer Existenzgefährdung führen soll, insb wenn es möglich ist, diese Abwesenheit den Patienten bereits viele Wochen vorher anzukündigen. Es ist daher insb keine Gefahr erkennbar, dass der Bf durch seine Teilnahme an einer Kader- oder Truppenübung Patienten in einem erhebl Ausmaß und endgültig verlieren könnte (vgl VwGH 22.10.1991, 90/11/0132, 0154). Abw.

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