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VwGH 19. 9. 1996, 96/07/0002 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1858ZfV 1997, 671

§ 31 Abs 1 WRG (generelle Bewilligungspflicht für Ablagerungen von Abfällen; nicht ordnungsgemäß errichtete oder betriebene Zwischenlager dieser Bestimmung unterliegend)

§ 32 Abs 2 lit c WRG (Bewilligungspflicht von Maßnahmen, die Grundwasser verunreinigen; auf nicht ordnungsgemäße Zwischenlagerung nicht anwendbar)

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