§ 31c Abs 1 WRG (Bewilligungspflicht, Gewinnung von Sand und Kies; auch bei bloßer Trockenbaggerung)
§ 31d Abs 2 WRG (Abfalldeponien, vor dem 1. 7. 90 erteilte Bewilligungen gelten als Bewilligung noch § 31b )
§ 137 Abs 3 lit f WRG (Übertretungsnorm, Errichten oder Betreiben einer gemäß den §§ 31a, 31b oder 31c bewilligungspflichtigen Anlage ohne oder entgegen einer Bewilligung)