§ 105 Abs 1 WRG (Bewilligung eines Vorhabens, Vorschreiben von Auflagen bei Berührung öffentlicher Interessen; Anforderungen an Auflagen)
VwGH 25.04.1996, 95/07/0193
Nach Grundsatzgenehmigung für das Kraftwerk Freudenau am 31. 7. 1991 wurde der bfd Partei (Österr Donaukraftwerke AG) die wasserrechtl Bew für das Detailprojekt „Stauraum Wien - Rechtes Ufer“ erteilt. Gegen einige der vorgeschriebenen Auflagen richtet sich die vorliegende Beschw.