§ 111 Abs 4 WRG (Inanspruchnahme von fremdem Grund in unerheblichem Ausmaß durch bewilligte Anlage; Fiktion der Zustimmung zur Dienstbarkeitseinräumung bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung; keine Rechtsverletzung bei Vorliegen einer ausdrücklichen Vereinbarung)
VwGH 28.02.1996, 95/07/0176