§ 41 WRG (Schutz- und Regulierungswasserbauten; Verrohrung eines fließenden Gewässers)
§ 138 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; eigenmächtige Neuerung, Setzung von Maßnahmen ohne Einholung erforderlicher Bewilligungen; Beurteilung der Bewilligungsbedürftigkeit als Hauptfrage)