§ 102 Abs 1 lit b WRG (wasserrechtliches Bewilligungsverfahren, Parteistellung; mögliche Berührung ua des Grundeigentums durch den Bewilligungsbescheid; Behauptung der Rechtsberührung reicht nicht hin; Ermittlungen zur Frage der Parteistellung sind zulässig bzw geboten; Geruchsauswirkungen bei Abwasserbeseitigungsanlagen im Verhältnis zum benachbarten Grundeigentum kein Thema)
VwGH 28.02.1996, 95/07/0138