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VwGH 25. 4. 1996, 95/07/0114 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1851ZfV 1997, 668

§ 111 Abs 3 WRG (Beurkundung abgeschlossener Übereinkommen auf Antrag mit Bescheid; Übereinkommen ist rechtserzeugende Tatsache)

VwGH 25.04.1996, 95/07/0114

Ein im Zuge des wasserrechtl Verf zw den Beteiligten geschlossene Übereinkommen hat die Bedeutung einer rechtserzeugenden Tatsache in dem Sinne, dass es unmb ein Recht schafft und dass die Beh an das Übereinkommen gebunden ist (vgl VwGH 23.01.1926, 576/25, SlgNr 14.123 A). Die Auslegung der im vorliegenden Übereinkommen enthaltenen Parteierklärung des ErstBf ergibt, dass diese nicht nur die Zustimmung zur Art und Weise der Projektausführung, sondern auch zur projektsbedingten Beanspruchung des Grundeigentums in sich schließen musste (vgl VwGH 11.02.1965, VwSlg 6589). Insoweit ist der bel Beh beizupflichten, dass diese Zustimmungserklärung des ErstBf von diesem einseitig nicht widerrufen werden kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Konsenswerber ein neues Projekt zur Bew einreicht, welcher Umstand sich sowohl aus den vorgelegten VerwAkten als auch aus den Ausführungen der bel Beh in ihrer Gegenschrift entnehmen lässt. Diesfalls werden im Zuge eines wasserrechtl Verf abgeschlossene Übereinkommen im wasserrechtl Konsens, den der Berechtigte nicht mehr in Anspruch nehmen will, gegenstandslos (vgl VwGH 20.09.1979, 1732/79).

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