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VwGH 29. 10. 1996, 94/07/0021 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1849ZfV 1997, 668

§ 38 Abs 1 WRG (Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses, Bewilligungspflicht; Maschendrahtzaun)

§ 38 Abs 2 lit b WRG (ebenso, Ausnahme von Bewilligungspflicht, kleine Wirtschaftsbrücken und -stege; keiner analogen Anwendung zugänglich)

§ 138 Abs 1 lit a WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; Beseitigung eigenmächtiger Neuerungen im öffentlichen Interesse; Ausnahme einer erheblichen Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses; auch bloß erst zusammen mit anderen Anlagen)

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