§ 31 Abs 1 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag; Voraussetzungen, nach Vorliegen einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung)
§ 31 Abs 3 WRG (ebenso, Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich der angeordneten Maßnahmen)
§ 59 Abs 1 AVG (Spruch; Bestimmtheit, Möglichkeit der Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung)