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VwGH 28. 3. 1996, 91/07/0091 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1997/1846ZfV 1997, 667

§ 82 WRG (Regelungen für die Rückerstattung geleisteter Beiträge im Fall des Ausscheidens eines Genossenschaftsmitgliedes; Rückerstattung setzt nicht stets das Ausscheiden eines Mitglieds oder einzelner Liegenschaften voraus)

§ 85 Abs 1 WRG (Wassergenossenschaft, Aufsicht, Wasserrechtsbehörde; Streitentscheidung aller nicht durch Schlichtung beigelegter Streitfälle)

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