§ 9 ZustellG (Zustellungsbevollmächtigter; Wechsel des Beschwerdevertreters)
VwGH 01.10.1996, 96/11/0129
Verfehlt ist die Ansicht der bel Beh betreffend die Zulässigkeit der Zustellung des erstinst „Bescheides“ an den nunmehrigen BeschwVertreter als mittlerweiligen Stellvertreter des früheren BeschwVertreters RA Dr M. Die im angef B dazu vertretene Meinung, er sei dessen Zustellungsbevollmächtigter gewesen, ist unzutreffend. Für die Annahme einer dem Bf zuzurechnenden rechtswirksamen Zustellung kommt es darauf an, ob der nunmehrige BeschwVertreter damals Zustellungsbevollmächtigter des Bf war. Dies ist zu verneinen, weil seine Bestellung zum mittlerweiligen Stellvertreter des RA Dr M noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen ihm und dem Bf begründete (VwSlg 11.112/A, mit Hinweisen auf die Rsp des OGH; Knirsch, Der mittlerweilige Stellvertreter, Anw 1986, 388).