§ 13 Abs 3 AVG (Formgebrechen schriftlicher Anbringen; Beilage zur Antragserledigung erforderlicher Unterlagen)
§ 103 WRG (Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, beizulegende Unterlagen; Entbehrlichkeit bestimmter Unterlagen aus der Natur des Projekts; Begründung der Entbehrlichkeit durch den Bewilligungswerber erforderlich)