§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Geltendmachung durch Devolutionsantrag, keine im Verwaltungsstrafverfahren; „Verwaltungsstrafsachen“, Begriff, alle Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen; Antrag auf Refundierung einer aufgrund Straferkenntnisses bezahlten Betrages)
VwGH 04.10.1996, 96/02/0076