§ 58 Abs 2 AVG (Inhalt und Form der Bescheide, Begründung; keine)
VwGH 26.09.1996, 95/09/0322
Der Bfin wurde bloß eine Ausfertigung der Originalerledigung ohne S 4, die die entscheidenden Begründungselemente enthält, zugestellt.
§ 58 Abs 2 AVG (Inhalt und Form der Bescheide, Begründung; keine)
VwGH 26.09.1996, 95/09/0322
Der Bfin wurde bloß eine Ausfertigung der Originalerledigung ohne S 4, die die entscheidenden Begründungselemente enthält, zugestellt.