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VwGH 25. 4. 1996, 95/07/0228 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1997/1810ZfV 1997, 661

§ 13 Abs 3 AVG (Formgebrechen schriftlicher Anbringen, Auftrag zur Behebung innerhalb angemessener Frist, Frist dient zur Vorlage vorhandener und nicht zur Beschaffung fehlender Unterlagen; gilt für Fälle, wo zweifelsfrei festgelegt ist, welche Unterlagen erforderlich sind)

VwGH 25.04.1996, 95/07/0228

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