§ 62 Abs 1 AVG (Bescheid, Erlassung mit mündlicher Verkündung oder Zustellung; rechtliche Existenz des Bescheides im Mehrparteienverfahren mit Zustellung an eine der Parteien)
§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, vorzeitige Berufungserhebung vor Bescheidzustellung, Mehrparteienverfahren)