§ 52 Abs 1 AVG (Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises, Heranziehung von Amtssachverständigen; der Behörde zur Verfügung stehende Sachverständige; Sachverständige des Landes für Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich)
§ 52 Abs 1 AVG (Notwendigkeit eines Sachverständigenbeweises, Heranziehung von Amtssachverständigen; der Behörde zur Verfügung stehende Sachverständige; Sachverständige des Landes für Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich)