§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch, Bestimmtheit; Verweis auf angeschlossenes Formblatt; Allgemeine Vorschreibungen für die Genehmigung von Bauvorhaben; Büro-, Geschäfts- und Wohnobjekt)
VwGH 17.09.1996, 95/05/0228
Genauso wie die Vorschreibung von Auflagen durch die Verweisung auf die Verhandlungsschrift und auf GA von SV dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG entspricht, wenn der Inhalt der solcherart vorgeschriebenen Auflagen aus den dem B angeschlossenen Beilagen eindeutig zu entnehmen ist (VwGH 24.05.1989, 88/03/0135, und 13.03.1991, 90/03/0038), ist auch der Verweis auf ein dem B angeschlossenes Formblatt, das die „Allg Vorschreibungen für die Genehmigung von Bauvorhaben“ enthält, zulässig, weil sich der Inhalt der so vorgeschriebenen Auflage eindeutig aus dieser Beilage ergibt.