§ 69 Abs 1 AVG (Wiederaufnahme; Relevanz des Wiederaufnahmetatbestandes; Maßstab rechtskräftiger Bescheid)
VwGH 20.10.1995, 94/19/1353
Aus dem klaren und unmissverständl GWortlaut und dem GZweck, durch das Institut der WA ein Korrektiv gegen aus best in § 69 Abs 1 AVG näher ausgeführten Gründen unrichtige rk B einzurichten, ergibt sich, dass die Relevanz des behaupteten WA-Tatbestandes immer am in der Sache selbst ergangenen rk B zu messen ist, keinesfalls aber ledigl an den Inhalten und Ergebnissen von diesem B folgenden und dem ggstdl A vorangegangenen WA-Verf.