§ 6 Abs 1 AVG (Zuständigkeit, Wahrnehmung von Amts wegen; Anbringen an unzuständige Behörde, Weiterleitung oder Verweisung des Einschreiters an die zuständige Behörde; unzulässiger Feststellungsantrag, Zurückweisung durch die im Devolutionsweg angerufene Behörde wegen Unzuständigkeit)