§ 9 Abs 2 VStG (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit; Befreiung der zur Vertretung einer juristischen Person nach außen Berufenen aus Verantwortung durch Bestellung verantwortlicher Beauftragter; Erfordernis der Bekanntgabe dieser Bestellung)
VwGH 29.10.1996, 96/11/0227