§ 51 Abs 6 VStG (Verbot der reformatio in peius; Erhöhung der Anzahl der Übertretungen bei nicht erhöhtem Gesamtausmaß der Strafe)
VwGH 01.10.1996, 96/11/0098
Wenn die Erstbeh die 4 Verstöße gegen das ARG zu Unrecht als eine einzige VerwÜbertretung gewertet und nur eine VerwStrafe verhängt hat, so stellt es keinen Verstoß gegen das Verbot der reformatio in peius iSd § 51 Abs 6 VStG dar, wenn die Berufungsbeh das erstinstanzl Straferk dahingehend abändert, dass der Beschuldigte 4 Übertretungen begangen hat und über ihn 4 VerwStrafen verhängt werden, sofern diese in ihrem Gesamtausmaß die von der Erstbeh verhängte Strafe nicht übersteigen (VwSlg 8346/A). Abw.