§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, bloß minderer Grad des Versehens; Kontrollpflicht des Rechtsanwaltes gegenüber Kanzleibediensteten, keine hinsichtlich bloßer Expedierung einer Postsendung)
VwGH 12.09.1996, 96/20/0345
§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, bloß minderer Grad des Versehens; Kontrollpflicht des Rechtsanwaltes gegenüber Kanzleibediensteten, keine hinsichtlich bloßer Expedierung einer Postsendung)
VwGH 12.09.1996, 96/20/0345