§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Zurückweisung; kein Bescheid, fehlende Bezeichnung der Behörde, keine Zurechenbarkeit, unterschiedlicher Behördenbezeichnung in Kopf und Fertigungsklausel)
VwGH 30.09.1996, 96/12/0244
Welcher Beh die angef Erledigung zuzuordnen ist, ist an- hand des äußeren Erscheinungsbildes nach obj Gesichtspunkten (nicht aber danach, welche Beh sie erlassen hätte müssen) zu beurteilen.