§ 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG (Bescheidbeschwerde; Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhalts; keine im Fall der Annahme eines Sachverhalts ohne Prüfung eines entgegenstehenden Vorbringens der Partei; Feststellung hinsichtlich allfälligen Wiederaufnahmsgrundes, ob gerichtlicher Vergleich betreffend Unterhalt in Beihilfeverfahren vorgelegt war)
VwGH 17.09.1996, 94/05/0025