§ 63 VwGG (Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustandes nach Aufhebung eines Bescheides durch VwGH wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
VwGH 03.09.1996, 93/08/0013
Erfolgt die Aufhebung eines angef B wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von VerfVorschriften, weil es die bel Beh unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalles wesentl Tatbestandsermittlungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustandes (vgl § 63 VwGG) darin, dass die bel Beh nunmehr jene Ergänzungen des Ermittlungsverf durchführt, die eine erschöpfende Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes ermöglichen (vgl VwGH 09.09.1955, 197/53 und 19.06.1984, 84/07/0094).