§ 5 Abs 2 erster Satz StVO idF 19. Nov (Untersuchung der Atemluft, Personen, die ein Fahrzeug gelenkt haben; Aufforderung nach Beendigung des Lenkens an Ort und Stelle, Zeitunterschied von einer dreiviertel Stunde zwischen Lenken und Verweigerung unbeachtlich; Verdacht des Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand nicht erforderlich)
VwGH 04.10.1996, 96/02/0436