§ 89a Abs 2a lit c StVO (Entfernung von Hindernissen, Abstellen eines Kraftfahrzeuges, Behinderung am Wegfahren, knappe Abstände des behinderten und des behindernden Fahrzeuges, Behinderung erst durch Kraftfahrzeug des Beschwerdeführers)
VwGH 04.10.1996, 96/02/0383