§ 3 StVO (Vertrauensgrundsatz, Ausnahme, unklare Verkehrssituation; Bushaltestelle nach einer Kreuzung)
VwGH 23.10.1996, 95/03/0317
Es mag nun zutreffen, dass im Hinblick auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO sowie auf den Umstand, dass das G die rechtzeitige Anzeige der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung normiert, ein in eine Kreuzung einfahrender Kraftfahrzeuglenker darauf vertrauen dürfe, ein von links kommende Kraftfahrer, der den rechten Blinker seines Wagens betätigt habe, werde auch tatsächl nach rechts einbiegen (so OGH 17.11.1966, 2 Ob 314/66, 17.06.1993, 2 Ob 217/93, ua).