§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; Wesen; Haftung des GmbH-Geschäftsführers; notwendiger Grad des Verschuldens; das Verschulden ausschließende besondere Gründe; erhöhte Darlegungspflicht des Haftpflichtigen)
VwGH 03.09.1996, 96/08/0205