AlVG-Nov BGBl 1993/817 („bloße“ Gesetzesänderung als „Wegfall“ der nach alter Rechtslage gegebenen Anspruchsvoraussetzungen; Kompetenz der Behörde zur Überprüfung einer nach alter Rechtslage erteilten Bewilligung anhand der neuen Rechtslage; Übergangsbestimmungen)
VwGH 22.10.1996, 96/08/0128