§ 12 Abs 4 AlVG idF BGBl 1993/817 (Arbeitslosigkeit; Ausschluss durch Studium; Werkstudent; der Arbeitslosigkeit unmittelbar vorangehendes Dienstverhältnis; Begriff „längere Zeit“; notwendiges Ausmaß der Parallelität von Studium und Dienstverhältnis für Ausnahme)
VwGH 22.10.1996, 96/08/0125