§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; Kreis der potentiell Haftpflichtigen; zur Vertretung juristischer Personen berufene Personen; Liquidatoren einer GmbH)
VwGH 17.10.1996, 96/08/0099
Zu den im § 67 Abs 10 ASVG genannten „zur Vertretung jurist Personen berufenen Personen“ gehören auch die Liquidatoren einer GmbH. Ihre Rechte und Pflichten entsprechen jenen der Geschäftsführer, soweit das GmbHG nicht ausdrückl anderes vorsieht (vgl das zum Steuerrecht ergangene Erk 05.08.1993, 93/14/0074).