§ 49 Abs 1 ASVG (Entgelt; Zerlegung der Summe der Entgelte im Falle mehrerer Vertragsverhältnisse [abhängiges/freies Dienstverhältnis, Werkvertragsverhältnis]; objektive Trennbarkeit dieser Rechtsverhältnisse)
VwGH 03.09.1996, 93/08/0267
Dr S erfüllte - ungeachtet, welche Bezeichnung beide Parteien seinen Tätigkeiten mündl gegeben haben sollten - durch die Verrichtung von Vertretungstätigkeiten jedenfalls auch seine Verpflichtungen aus dem Dienstvertrag. Das daraus resultierende Entgelt erhielt er daher aufgrund des Dienstverhältnisses iSd § 49 Abs 1 ASVG. Die bel Beh handelte daher nicht rechtswidrig, wenn sie aufgrund der inhaltl Verschränkung der beiden ärztl Tätigkeiten von Dr S in der Ordination des Bf von einer mangelnden obj Trennbarkeit dieses Tätigkeiten ausgegangen ist und die dabei erzielten Zahlungen als Beitragsgrundlage aus der Tätigkeit als angestellter Arzt gewertet hat. Abw.