§ 16 Abs Z 2 FernmeldeG (Inhaber von Funkmeldeanlagen, Ausschluss missbräuchlicher Verwendung; grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer; 22 anonyme Anrufe innerhalb weniger Tage)
VwGH 23.10.1996, 96/03/0183
Der VwGH teilt die Auffassung der bel Beh, dass die innerhalb weniger Tage getätigten insgesamt 22 anonymen Anrufe im Hinblick auf ihre Vielzahl und auf ihre rasche Aufeinanderfolge als grobe Belästigung des Angerufenen anzusehen sind. Auf den mit diesen Anrufen beabsichtigten Zweck kommt es dabei nicht an. Dass das inkriminierte Verhalten des Bf nicht das von der Rechtsordnung vorgesehene Mittel zur Durchsetzung des von ihm behaupteten Anspruches (die aus einem Kaufvertrag geschuldeten monatl Leibrentenzahlungen) ist, liegt auf der Hand und musste auch dem Bf klar gewesen sein.