§ 4 Abs 1 KOVG (Dienstbeschädigung, Begriff; Ursächlichkeit, Feststellung, Sachverständigengutachten, Beweiswürdigung)
VwGH 18.10.1996, 94/09/0288
Die rechtl Beurteilung des ursächl Zusammenhanges iSd § 4 Abs 1 KOVG setzt voraus, dass der Kausalzusammenhang im medizin-naturwissenschaftl Sinn in dem durch § 90 KOVG geregelten Verf geklärt wird und allenfalls strittige Tatsachen iZm der Wehrdienstleistung bzw dem schädigenden Ereignis und der Krankheitsvorgeschichte von der Beh ermittelt und festgestellt werden (vgl zB VwGH 17.12.1992, 92/09/0235).