§ 73 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung; Entziehungsgrund der Verkehrsunzuverlässigkeit; Bindung der Entziehungsbehörde an Bestrafung wegen Verkehrsübertretungen bei Beurteilung des Vorliegens einer die Verkehrszuverlässigkeit ausschließenden bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 KFG )
VwGH 01.10.1996, 96/11/0208