§ 66 Abs 2 lit f KFG (Verkehrszuverlässigkeit; Übertretung maßgebender Verkehrsvorschriften unter besonders gefährlichen Verhältnissen; Befahren einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung)
VwGH 29.10.1996, 94/11/0251