§ 66 KFG (Verkehrszuverlässigkeit; strafrechtliche Delikte als „bestimmte Tatsachen“); Aufzählung der Deliktarten demonstrativ; schädliche Gesamtheit für sich nicht schädlicher Einzeldelikte)
§ 73 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung; mangelnde Verkehrszuverlässigkeit)