§ 52 AVG (Beweise; Sachverständigen-Gutachten; Verweis eines Gutachtens auf Befunde anderer Untersuchungsstellen)
§ 67 Abs 2 KFG (Verfahren bei Erteilung der Lenkerberechtigung; ärztliches Gutachten betreffend körperliche und geistige Eignung; Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle; Verweis des Gutachtens auf Befunde der Untersuchungsstelle)