§ 68 Abs 1 Bgld JagdG 1988 (Jagdkarte, Entziehung bei Eintreten von Umständen, derent-wegen die Jagdkartenzustellung zu verweigern wäre; kein eingeraumtes Ermessen der Behörde)
VwGH 18.09.1996, 96/03/0186
Es besteht kein Zweifel darüber, dass die Beh verpflichtet ist, die Aufstellung einer Jagdkarte bei Vorliegen der im G gen Voraussetzungen zu verweigern bzw im Falle des § 68 Abs 1 bgld JagdG zu entziehen. Ein Ermessen ist der Beh dabei nicht eingeräumt (vgl dazu auch das zur dbzgl vergleichbaren Rechtslage zum bgld JagdG, LGBl 1951/2, ergangene hg Erk 8. 4. 1965, VwSlg 6658/A). Abw.