§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, schwerwiegende Verstöße gegen in Zusammenhang mit Gewerbe zu beachtende Rechtsvorschriften, mangelnde Zuverlässigkeit insbesondere auch zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, demonstrative Aufzählung von Schutzinteressen; Baumeister, einschlägige Arbeitnehmerschutzvorschriften, wiederholte Verletzung)
VwGH 08.10.1996, 96/04/0156