§ 40 Abs 3 GewO 1994 (Pächter, Recht der Gewerbeausübung, Erlöschen, Widerruf der Übertragung oder Endigung der Pachtverhältnisse, jederzeitiger Widerruf)
VwGH 08.10.1996, 96/04/0145
§ 40 Abs 3 GewO 1994 ermöglicht es dem Verpächter, die Übertragung der Ausübung des Gewerbes an den Pächter jederzeit mit der Wirkung zu widerrufen, dass die Beh vom Zeitpunkt der Anzeige an - und zwar unabhängig vom Inhalt des zivilrechtl Vertragsverhältnisses - nur mehr den Gewerbeinhaber als betriebsberechtigt behandeln darf (VwSlg 9160/A).