§ 29 GewO 1994 (Umfang der Gewerbeberechtigung, Wortlaut des Gewerbescheines, der Gewerbeanmeldung oder des Bewilligungsbescheides in Zusammenhang mit einschlägigen Rechtsvorschriften)
§ 96 GewO 1994 (Bestimmungen für einzelne Handwerke, Augenoptiker; Anpassung und Abgabe von Korrektionsbrillen einschließlich Brillenglasbestimmung)