§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Vorschreibung zusätzlicher Auflagen, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Relation zwischen Aufwand und erreichtem Schutz, erforderliche behördliche Feststellungen)
VwGH 08.10.1996, 96/04/0060
Es war daher verfehlt, wenn die bel Beh im angef B, ohne derartige Feststellungen zu treffen, die Verhältnismäßigkeit der vorgeschriebenen Auflage nach der Relation der mit ihrer Erfüllung verbundenen Kosten im Verhältnis zu den Kosten beurteilte, die mit der Erfüllung der in den UnterInst vorgeschriebenen Auflagen verbunden gewesen wären.