§ 348 Abs 1 GewO 1994 (Feststellungsverfahren der Oberbehörde über die Anwendbarkeit der gewerberechtlichen Vorschriften und über den aufrechten Bestand von Gewerbeberechtigungen; Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Parteistellung, keine, Berufungsrecht lediglich gegen ihrem Gutachten widersprechenden Bescheid)
VwGH 03.09.1996, 96/04/0027