§ 79 Abs 3 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Interessensschutz nur durch Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen, die Wesensänderung herbeiführen, Auftrag eines Sanierungskonzeptes, Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und bescheidmäßige Entscheidung unter Fristsetzung, zwei Verfahrensschritte; Sanierungskonzeptsauftrag, Nachbarn, Berufungsrecht, keines)
VwGH 08.10.1996, 95/04/0194