vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 8. 10. 1996, 94/04/0259 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1997/1683ZfV 1997, 632

§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; „übergangener Nachbar“, Parteistellung, Einwendungen, Erhebung vor rechtskräftiger Entscheidung)

VwGH 08.10.1996, 94/04/0259

Die Möglichkeit, im Rahmen der Präklusionsregelung des § 356 Abs 3 GewO 1994 durch Erhebung von Einwendungen, Parteistellung zu erlangen, ist in zeitl Hinsicht - unbeschadet der Befristung mit zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses - jedenfalls dadurch limitiert, dass der „übergangene Nachbar“ seine Einwendungen gegen die Anlage bis zur rk E der Angelegenheit vorbringen muss. Mit dieser Regelung soll näml ein endgültiger Ausschluss auch solcher Nachbarn verbunden sein, die ohne ihr Verschulden daran gehindert waren, früher Einwendungen vorzubringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!